Laocai Vietnam 1

 

I. Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Flügen

 

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Vietnam-Asien-Tour (nachfolgend  VAT  genannt ) als Reiseveranstalter zu Stande kommenden Flugvermittlungsvertrag. Sie ergänzen die auf den Vermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese daher sorgfältig durch.

  1. Vertragsinhalt, Vertragsabschluss

1.1  Zwischen dem Kunden und Vietnam Asien Tour

kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Kunde beauftragt VAT, für ihn Flüge und Reiseleistungen mit Fluggesellschaften und sonstigen Leistungsträgern (im folgenden Leistungsträger genannt) zu vermitteln. VAT tritt bezüglich der angebotenen Leistungen lediglich als Vermittler auf und bietet diese nicht in eigenem Namen an. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger kommt erst zustande, wenn der Leistungsträger die angefragten Leistungen rechtsverbindlich bestätigt hat.

1.2  Für die vermittelten Leistungen selbst gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Dies betrifft insbesondere den Inhalt und Umfang der gebuchten Leistungen, Stornierungen und Umbuchungen, Fälligkeiten und Zahlungsmodalitäten des Flugpreises sowie etwaige Gewährleistungsansprüche bei mangelhafter oder nichterfüllter Leistung.

  1. Zahlung, Umbuchung, Rücktritt

2.1. Der Preis der vermittelten Leistung ist grundsätzlich im Voraus gegen Aushändigung des Flugtickets oder ( z.B. bei Tickethinterlegung ) der Informationen oder Unterlagen zur Abholung zahlungsfällig.

2.2. Bei Umbuchungen, insbesondere Änderung des Hin-, bzw. Rückflugtermins, der Flugklasse und der Flugroute, sind wir berechtigt im Wege des Aufwendungsersatzanspruchs die hierfür von der Leistungsträger berechneten Kosten vom Kunden zu verlangen.

2.3. Rücktrittsmöglichkeiten von der Buchung bestehen nur zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers.

  1. Einreise und Gesundheitsbestimmungen

3.1. Unsere Informationen beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Bezüglich der Einreisebestimmungen wird dabei grundsätzlich unterstellt, dass der Kunde und von ihm vertretene weitere Reiseteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat offensichtlich erkennbar ist oder uns ausdrücklich mitgeteilt wurde.

3.2. Wir sind zur Beschaffung von Visa oder sonstigen Unterlagen nicht verpflichtet, falls keine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich abgeschlossen wurde.

3.3  VAT haftet bei gesonderter Beauftragung über die Beschaffung von Visa und sonstigen Reisepapieren nicht für deren rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang dieser Reisepapiere, es sei denn, Balkantourist hat die Verzögerung schuldhaft verursacht.

  1. Pflichten des Kunden

4.1. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften besondere Pflichten des Kunden begründen, insbesondere die Einhaltung von Eincheckzeiten ( Zeitpunkt des Eintreffens am Flugschalter ) sowie, insbesondere bei Sonder- und Charterflügen, die Pflicht, sich Rück- und Weiterflüge von der Fluggesellschaft innerhalb einer von dieser angegebenen Frist rückbestätigen zu lassen.

4.2. Bei Nichteinhaltung solcher Obliegenheiten des Kunden droht ein Verlust des Beförderungsanspruchs, ohne Anspruch auf ( Teil-) Rückerstattung des Flugpreises.

4.3. Bei Gepäckverlust oder Gepäckschaden ist nach den nationalen und internationalen Bestimmungen eine sofortige Anzeige bei der Fluggesellschaft vorgeschrieben. Ohne diese droht der Verlust von Ersatzansprüchen.

4.4. Sie sind verpflichtet, sich auch selbst rechtzeitig über die Einreisebestimmungen der angeflogenen Ziel- bzw. Transitländer zu erkundigen.

  1. Pflichten des VAT, Haftung und Haftungsbeschränkung

5.1. Wir haften als Reisevermittler dafür, dass die Vermittlung, die Buchungsabwicklung, das Inkasso und die Übermittlung von Flugunterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen werden.

5.2. Unsere vertraglichen Pflichten umfassen ausschließlich die ordnungsgemäße Vermittlung der vom Kunden gebuchten Flüge und Reiseleistungen. Die Erbringung dieser gebuchten Leistungen selbst gehört nicht zu unseren vertraglichen Pflichten.

5.3. Die Angaben in der Flugdatenbank beruhen auf den Angaben des Leistungsträgers der Flüge. Sie stellen keine Zusicherung unsererseits dar.

5.4. Wir haften nicht für die tatsächliche Verfügbarkeit der in der Flugdatenbank enthaltenen Termine, Routen und Preise. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist unsere Haftung jedoch auf Fälle grober Fahrlässigkeit beschränkt. Unsere vertragliche Haftung als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist in jedem Fall, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Flugleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wir für einen Schaden allein, aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind.

       6. Datenschutzbestimmungen

6.1 Der Kunde wird gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses macht (insbesondere Name und Anschrift), vom Homepagebetreiber in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Der Kunde wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Homepagebetreiber Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt.

6.2 Der Kunde wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von dem Homepagebetreiber personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten, im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, ist der Homepagebetreiber berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Der Auftraggeber kann diese Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

  1. Flugstreichungen durch Airline wegen Streik / Unwetter / Krieg usw.

Auch wenn die Leistungsträger einen kostenlosen Rücktritt anbieten, müssen wir Ihnen die uns entstehenden Kosten für die Stornierung / Umbuchung in der Höhe von EUR 200.- pro Ticket berechnen.

  1. Sonstiges

8.1. Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Firmensitz – Hannover, soweit der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.

8.2. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so soll dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vermittlungsvertrages als Ganzem nicht berühren.

 

 

II. Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen

  1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines
Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich per E-Mail, Fax oder Online- Formular sowie mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Veranstalter dem Reisenden die Rechte §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die Kundengeldabsicherung.

2. Bezahlung und Insolvenzschutz

2.1 Die folgenden Bestimmungen gelten allgemein für die Bezahlung des Reisepreises.
2.2 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von 651r Abs. 4 BGB erfolgen.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Der Prozentsatz variiert je nach Einzelfall, diesen werden unsere Reiseberater Sie ausführlich informieren. Hierfür erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung per E-Mail.
Diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 50 % und bei Flugpauschalreisen mindestens 50 % des Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung ist in voller Höhe sofort fällig. Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a Abs. 5 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B. Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.
Alle Kosten, die durch die Zahlung entstehen, sind vom Kunden zu tragen (Bankgebühren, Kreditartengebühren etc.). Bitte kontaktieren Sie unsere Reiseberater oder Ihre Bank für weitere Einzelheiten.
In Ausnahmefällen beispielsweise Reisen in der Spitzensaison (Peak Season), kurzfristig gebuchte Reisen, spezielle Unterkünfte, kurze Reisen, Reisen nicht in Vietnam usw. könnte eine höhere Anzahlung fällig sein. Sollte dies in Ihrem Fall nötig sein, erhalten Sie diese Information zusammen mit Ihrem Angebot.
Anmerkung: Wenn die Reise weniger als 30 Tage beginnt, dann ist eine Zahlung von 100% der Gesamtkosten erforderlich.
2.3 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend.
2.4 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, ins- besondere Flugtickets am Flughafen hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens.
2.5 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden Entgelte.
Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können per Rechnung/Überweisung/SOFORT- Überweisung gezahlt werden.
2.7 Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu zahlen gewesen wäre, den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.
2.8 Mahnung bei Zahlungsverzug
Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe von 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in Rechnung stellen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.

3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen


3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung, insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder Hotelguides als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung.
3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert.
3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es gilt Ziffer »4. Leistungsänderungen« (siehe unten). Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung.
3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen mit einschließen können.
3.5 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag des Reiseantritts maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson.

4. Leistungsänderungen


4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eine Änderung der Flugzeiten ist dann erheblich, wenn nicht ausschließlich der ursprüngliche Beförderungstag von der Änderung betroffen ist oder abweichend von der vereinbarten Flugzeit die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt.
4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet.
4.4 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder – abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen


5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der Veranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Private Reise Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar, erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten » Private Packaging«-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
a) Flugpauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 75 %, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 85 %, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 90 %, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 95 %, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 100 % des Reisepreises.
Für die Reisen nach Laos, Thailand, Myanmar kontaktieren Sie bitte Ihren Reiseberater für detaillierte Informationen.
Diese Regel wird auf alle Buchungen von Vietnam und Kambodscha Reisen mit Reiseveranstalter angewendet. Die Stornierungsgebühr wird automatisch von der Anzahlung oder Zahlung der Kunden einbehalten. Der Restbetrag wird dem Kunden per Banküberweisung ausgezahlt, Banktransfergebühren sind vom Kunden zu tragen.
Im Falle von Ausnahmefällen könnte eine höhere Stornogebühr fällig sein.
b) Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht.
c) Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
 bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises,
 ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 100 % des Reisepreises.
Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Anspruch des Reiseveranstalters auf Entschädigung nach Ziffern 2 bis 4 ist ausgeschlossen, am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Es gilt § 651h Abs. 3.
Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters nach dem Angebot seiner Leistungsträger überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.
Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5 und 5.6 entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von 30,00 € je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen.
Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord- nungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter


Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die Rücktrittsfrist bestimmt sich nach 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.  Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
 Stornierung wegen höherer Gewalt
Wird die Reise durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Sie oder auch Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Reiseveranstalter ist in diesem Falle berechtigt eine Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. Diese werden für jeden einzelnen Fall konkret berechnet. Eventuelle Mehrkosten für eine Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Übrige Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.


7. Beschränkung der Haftung


Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich.
Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationaler Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden in § 651p Abs. 2 und 3 BGB Anwendung.
Reiseveranstalters verpflichtet sich, allen Bedingungen und Klauseln wie in den Verträgen festgelegt zu entsprechen. Im Gegenzug wird der Kunde dazu angehalten, den Vorschriften, die Ihnen von Reiseleitern oder Leitern der Serviceanbieter erläutert werden, Folge zu leisten. Wir übernehmen keine Haftung für Unfälle oder Folgen, die sich außerhalb des Vertragsumfanges und durch Eigenverschulden ereignen.


8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen


Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-Mail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-Mail-Account.
Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Reisende mindestens 3 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z. Stau) oder bei Anreise per Zug (z. B. rail & fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzügli ch dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung örtliche Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach §651m BGB oder Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.


9. Verjährung


Ansprüche des Reisenden nach den 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es s ei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise.


10. Pass-, Visa- Gesundheits- und weitere länderspezifische Bestimmungen


10.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Zusätzliche Informationen speziell für deutsche Staatsbürger erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
10.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Im Übrigen bitten wir Sie, die besonderen Hinweise im Folgenden zu Pass -/Visabestimmungen von bestimmten Ländern zu beachten. Als Kunde sind Sie für die gewissenhafte Einhaltung der jeweils gültigen Einreisebestimmungen verantwortlich.
10.3 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden. 10.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.


11. Datenschutz durch den Reiseveranstalter sowie bei Bonitätsprüfung und Teilzahlung


11.1 Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
11.2 Die Übermittlung von Reisebestätigungen und sonstigen Reiseunterlagen erfolgt verschlüsselt. Adressfelder und die Namen der Reiseteilnehmer werden maskiert.
11.3 Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikation-sunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanage- ments, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E- Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardver- tragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerver – zeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Credi treform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.
Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffe ntlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditent- scheidungen.
Widerspruchsrecht:
Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU -DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail:
selbstauskunft@boniversum.de.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: C reditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.

12. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat


Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL -InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist.
Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.


13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Reiseveranstalter: Vietnam-Asien-Tour / Ultimate Trade Agency, Welfenstr.1, 30161 Hannover
13.2 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.Datenschutzerklärung
Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist Vietnam-Asien-Tour 


Vahrenwalderstr. 269A
30179 Hannover / Niedersachsen
Deutschland

Tel.: +49 (0) 511 21342244

Fax: +49 (0) 511 21342246
E-Mail: info@vietnam-asien-tour.de


Wir schützen als Veranstalter Ihre Privatsphäre und Ihre privaten Daten. Wir tragen dafür Sorge, dass nur Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die für die Durchführung des Reisevertrags erforderlich sind. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sowie den anwendbaren nationalen und internationalen Datenschutzgesetzen. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche Daten wir warum speichern, wie wir sie verwend en und welches Widerrufsrecht Sie haben. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Ausführungen sorgfältig durchzulesen.
1. Erheben personenbezogener Daten und Verwendungszweck
1.1 Erheben personenbezogener Daten
Soweit die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten bei uns oder dem Vermittler der Reise nicht ohnehin gesetzlich erlaubt ist, wird diese nur nach Ihrer vorherigen Einwilligung erfolgen. Ihre Angaben werden auf besonders geschützten Servern gespeichert.
Der Zugriff ist nur wenigen besonders befugten Personen möglich. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutzbestimmungen sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Hierzu gehören Informationen wie Ihr Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
1.2 VerwendungszweckWir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken:
• Um etwaige Vertragsverhältnisse zwischen Ihnen und uns zu begründen, inhaltlich auszugestalten, durchzuführen und zu ändern;
• Um Sie über Änderungen unserer Leistungen zu informieren.
2. Datensicherheit
Alle Informationen, die Sie an uns übermitteln oder von dem Vermittler übermittelt werden, werden auf Servern innerhalb der Europäischen Union gespeichert. Leider ist die Übertragung von Informationen über das Internet nicht vollständig sicher, weshalb wir die Sicherheit der über das Internet übermittelten Daten nicht garantieren können. Wir sichern sonstige Systeme jedoch durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen Verlust, Zerstörung, Zugriff, Veränderung oder Verbreitung Ihrer Daten durch unbefugte Personen ab. Insbesondere werden Ihre persönlichen Daten bei uns verschlüsselt übertragen. Wir bedienen uns dabei des Codierungssystems TLS (Transport Layer Security).
Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem
Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die TLS Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen:
Vietnam-Asien-Tour
Vahrenwalderstr. 269A
30179 Hannover / Niedersachsen
Deutschland


3. Keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Datenweitergabe eingewilligt oder wir sind aufgrundgesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen zu einer Datenweitergabe berechtigt oder verpflichtet. Dabei kann es sich insbesondereum die Auskunftserteilung für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte handeln.
4. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Wir als für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen wir als der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegen, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
9. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten. Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss
Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen.
Sie sind beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit Ihnen einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstel lung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden könnte. Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen
Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Vietnam-Asien-Tour trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Vietnam-Asien-Tour über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „ Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäßdem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
– Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Vietnam-Asien-Tour hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
Die Einstandspflicht des Absicherers für die zu erbringenden Leistungen ist auf 1 Million Euro für jeden Insolvenzfall begrenzt. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringern sich die einzelnen Leistungs ansprüche der Reisenden in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag ihrer Ansprüche zum Höchstbetrag steht.


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Absicherer:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1 , 65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 533-5859
Was müssen Sie im Schadenfall tun?
www.reiseschaden.ruv.de


Hiermit bestätige ich die Unterrichtung über die für mich einschlägigen Rechte aus der Buchung einer Pauschalreise gem. §§ 651a – 651y BGB.
Darüber hinaus bestätige ich, dass ich die AGB von Vietnam-Asien-Tour gelesen habe und akzeptiere.
Datum, Zeit, Ort, Unterschrift Reiseanmelder/-In

Vietnam-Asien-Tour 

Vahrenwalderstr. 269A
30179 Hannover / Niedersachsen
Deutschland

Internet: www.vietnam-asien-tour.de

Inhaber: Minh Le  

Ust.-Nr.: DE358567199